Fr Gegenstnde, die der im Anhang B erluterten Begriffsbestimmung von SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH entsprechen und den UN-Nummern 0511, 0512 und 0513 zugeordnet sind, drfen die Eintragungen fr SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (UN-Nummern 0030, 0255 und 0456) bis 30. Juni 2025 weiterverwendet werden.